Skip to content
Praxis 6 Min. Lesezeit

Selbstdeklaration in Schweizer Ausschreibungen: das Bundesformular 2026, Feld für Feld

Die Selbstdeklaration des Bundes ist der Standardnachweis im Schweizer Beschaffungswesen. Die aktuelle Version 2026, was jedes Feld erklärt, und wo die fünf grössten Kantone abweichen.

Von TenderLift Editorial

Die meisten Schweizer öffentlichen Ausschreibungen verlangen eine Selbstdeklaration oder einen vergleichbaren Nachweis. Sie ist das Standardformular, mit dem eine Anbieterin erklärt, dass sie die Teilnahmebedingungen (die Voraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Beschaffungswesen nach Art. 26 BöB) erfüllt. Bei Bundesausschreibungen können die meisten Eignungsanforderungen durch Ankreuzen der Felder des Bundesformulars abgedeckt werden; nur Anbieterinnen in der engeren Wahl werden typischerweise aufgefordert, die Erklärungen mit zertifizierten Dokumenten zu untermauern. Wer eine aktuelle Selbstdeklaration im Dossier hält, spart sich pro Angebot Tage administrativer Arbeit.

Bund vs. Kanton: bitte zuerst lesen. Dieser Durchgang behandelt die Bundes-Selbstdeklaration, herausgegeben von der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB). Die kantonale Beschaffung unter IVöB 2019 nutzt eigene Formulare; jeder Kanton publiziert eine separate Selbstdeklaration mit eigener Feldstruktur. Laden Sie das aktuelle kantonale Formular immer vom kantonalen Portal. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Bundesformular ein kantonales Angebot abdeckt. Hinweise zu kantonalen Abweichungen finden Sie im Abschnitt unten.

Im Folgenden: das aktuelle Bundesformular 2026 (Stand 30. Januar 2026, mit dem Update vom 9. März 2026), Feld für Feld, und wo die fünf bevölkerungsstärksten Kantone abweichen. Stand: 28. Mai 2026. Sobald die BKB eine neue Version publiziert, aktualisieren wir diese Seite.

Was die Bundes-Selbstdeklaration ist

Herausgegeben von der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) (nicht von der SECO, anders als ältere Bieterleitfäden behaupten), ist die Bundes-Selbstdeklaration das Standardformular der BKB für die selbstdeklarierte Konformität mit den Teilnahmebedingungen.

Die gesetzliche Verankerung ist Art. 26 Abs. 2 BöB: “Sie kann von der Anbieterin verlangen, dass diese die Einhaltung der Teilnahmebedingungen insbesondere mit einer Selbstdeklaration oder der Aufnahme in ein Verzeichnis nachweist.” Übersetzt: Die Auftraggeberin kann eine Eigenerklärung als Nachweis akzeptieren, statt zertifizierte Dokumente im Voraus zu verlangen. Das war eine Änderung der Reform 2021, die den Schreibaufwand vor jedem Angebot deutlich reduziert hat.

Das Formular liegt auf der BKB-Website:

Ein separates branchenspezifisches Formular deckt die Reinigungsbranche ab (Stand 12.02.2026). Wer auf Bundes-Reinigungsaufträge bietet, nutzt das Branchenformular: Es enthält GAV-Reinigung-Referenzen, die das allgemeine Formular nicht hat.

Was das Bundesformular 2026 tatsächlich abfragt

Die aktuelle allgemeine Selbstdeklaration deckt zehn Themenbereiche ab. Lesen Sie jeden sorgfältig vor der Unterzeichnung. Eine falsche Erklärung birgt nach Art. 44–45 BöB das Risiko eines Ausschlusses von Bundesaufträgen für bis zu fünf Jahre.

  1. Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen am Erfüllungsort (Art. 12 Abs. 1 BöB).
  2. Einhaltung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA, SR 822.41): Melde- und Bewilligungspflichten für angestelltes Personal.
  3. Lohngleichheit zwischen Frau und Mann (Art. 12 Abs. 1 in fine BöB). Für Anbieterinnen ab 100 Mitarbeitenden umfasst dies eine spezifische Erklärung im Zusammenhang mit einer Lohngleichheitsanalyse.
  4. Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen gemäss Anhang 6 BöB: Nr. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und (mit dem Update 2026 ergänzt) Nr. 155 und 187 zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
  5. Einhaltung des Umweltrechts am Erfüllungsort sowie der vom Bundesrat bezeichneten internationalen Umweltabkommen (Art. 12 Abs. 3 BöB).
  6. Zahlung fälliger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Art. 26 Abs. 1 BöB; das Update 2026 hat eine ausdrückliche Erklärung zu diesem Punkt ergänzt).
  7. Keine wettbewerbsbeschränkenden Abreden: die Anbieterin erklärt, keine verbotenen Kartellabreden im Zusammenhang mit der Ausschreibung getroffen zu haben (Art. 26 Abs. 1 BöB).
  8. Keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das einen Ausschluss nach Art. 44 Abs. 1 Bst. c BöB rechtfertigen würde.
  9. Keine laufenden Betreibungs- oder Konkursverfahren gegen die Anbieterin (Art. 44 Abs. 1 Bst. d BöB).
  10. Verpflichtung, dass beigezogene Subunternehmerinnen dieselben Anforderungen erfüllen nach Art. 12 Abs. 4 BöB (siehe den Beitrag zur Offenlegung von Subunternehmern auf Bundesebene für den vollständigen Fahrplan).

Was nicht in der Bundes-Selbstdeklaration enthalten ist: ein Strafregisterauszug. Die Auftraggeberin kann diesen nach Art. 26 Abs. 3 separat verlangen, wenn die Situation es rechtfertigt. Das Standardformular ist aber reine Eigenerklärung.

So füllen Sie das Formular fehlerfrei aus

Drei praktische Punkte, die KMU manchmal übersehen:

Behandeln Sie das Bundesformular als pro Anbieterin wiederverwendbar, sofern die Auftraggeberin eine aktuelle Version akzeptiert. Viele Bundesauftraggeberinnen akzeptieren eine einzige Selbstdeklaration pro bietender Einheit innerhalb der Gültigkeit des Formulars (typischerweise ein Jahr), sodass dieselbe unterzeichnete Kopie mehrere Angebote begleiten kann. Trotzdem: Prüfen Sie immer, was die konkreten Ausschreibungsunterlagen verlangen. Manche Auftraggeberinnen wollen eine neue Unterschrift, datiert für die konkrete Ausschreibung, besonders wenn die Unterlagen nach einem BKB-Update publiziert wurden. Erneut zu unterzeichnen nur, wenn nötig, spart echte Administration.

Subunternehmerinnen müssen ebenfalls unterzeichnen. Wenn Sie Subunternehmerinnen im Angebot nennen, reicht jede Subunternehmerin, die zur Vertragserfüllung beiträgt, eine eigene Selbstdeklaration ein. Die Pflicht aus Art. 12 Abs. 4 BöB greift durch. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Subunternehmerin ein aktuelles Formular hat. Fragen Sie drei Wochen vor der Frist, nicht drei Tage davor.

Eine aktuelle Lohngleichheitsanalyse braucht Vorlaufzeit. Wenn Ihre Firma 100 oder mehr Mitarbeitende hat, ist die für die Selbstdeklaration verlangte Lohngleichheitsanalyse keine taggleiche Administrationsaufgabe. Das Eidgenössische Gleichstellungsbüro publiziert Anleitungen; rechnen Sie beim ersten Mal mindestens vier Wochen Vorlauf ein.

Wo die fünf grössten Kantone abweichen

Die kantonale Beschaffung unter IVöB 2019 folgt demselben rechtlichen Rahmen, aber jeder Kanton publiziert seine eigene Selbstdeklaration mit eigener Feldstruktur. Die fünf bevölkerungsstärksten Kantone handhaben das Formular je unterschiedlich. Laden Sie das aktuelle kantonale Formular immer vom kantonalen Portal. Gehen Sie nicht davon aus, dass das Formular von gestern das von heute ist.

  • Zürich: zh.ch Beschaffungswesen. Das kdbk-Formular verlangt häufig eine spezifische GAV-Liste, die für ZH-Branchen relevant ist.
  • Bern: Finanzdirektion BE, Beschaffungswesen. Achten Sie auf das kantonale Muster der Steueramt-Bestätigung, das die Bundes-Eigenerklärung zur Steuerkonformität teilweise ersetzt.
  • Waadt: vd.ch marchés publics. Französischsprachiges Formular aus der Romandie; die GAV-Referenzen weichen von den Deutschschweizer Kantonen ab.
  • Aargau: ag.ch Beschaffungswesen. Das DBVU führt die kantonale Beschaffung; die Formularstruktur spiegelt das Bundesformular, ergänzt um AG-spezifische GAV-Referenzen.
  • St. Gallen: sg.ch Beschaffungswesen. Ostschweizer GAV-Referenzen sind typischerweise Bau-Hauptgewerbe-orientiert.

Wir zitieren hier keine konkreten kantonalen Feldstrukturen, weil die Kantone ihre Formulare in unabhängigen Rhythmen aktualisieren. Was wir gestern geschrieben haben, kann heute falsch sein. Das kantonale Beschaffungsportal ist die einzig massgebliche Quelle.

Wann das Bundesformular nicht reicht

In zwei Fällen genügt das Bundesformular nicht.

Bei Aufträgen unter dem CH–EU-Abkommen in regulierten Sektoren (Schienenverkehr, Gas; siehe Art. 4 Abs. 2 Bst. f–h BöB) kann die Auftraggeberin zusätzliche sektorspezifische Erklärungen verlangen. Lesen Sie das Pflichtenheft auf die konkrete Belegliste.

Bei Ausschreibungen, die ausdrücklich zertifizierte Dokumente im Voraus verlangen, müssen Sie diese mit dem Angebot einreichen. Die Auftraggeberin darf das nach Art. 27 Abs. 3 BöB tun. Es ist im Bundes-Bereich nach 2021 aber zunehmend selten, weil die meisten Auftraggeberinnen in der ersten Runde standardmässig die Selbstdeklaration akzeptieren.

Wo TenderLift hineinpasst

Wir parsen den Belegteil jeder Schweizer Ausschreibung und kennzeichnen auf der Tender-Detailseite, ob die Standard-Selbstdeklaration des Bundes ausreicht oder ob die Auftraggeberin von Anfang an zertifizierte Dokumente verlangt. Die kostenlose Vorschau reicht, um zu sehen, welche Ihrer gespeicherten Ausschreibungen zusätzliche Unterlagen brauchen und welche nicht.

Geprüfte Quellen

  • Bundes-Selbstdeklaration. BKB-Übersichtsseite zur Selbstdeklaration. Aktuelles allgemeines Formular: DE PDF, Stand 30.01.2026 · EN PDF.
  • Rechtliche Verankerung. BöB SR 172.056.1: Art. 12 (Teilnahmevoraussetzungen), Art. 26 (Teilnahmebedingungen und Selbstdeklaration), Art. 27 (Eignungskriterien), Art. 44 (Ausschlussgründe), Anhang 6 (ILO-Kernübereinkommen 29/87/98/100/105/111/138/182, mit 155 und 187 ergänzt im Update 2026).
  • Kantonale Portale. Jeder Kanton publiziert sein eigenes Formular auf seinem Beschaffungsportal; die Links im Beitrag verweisen auf die Beschaffungsseiten der fünf bevölkerungsstärksten Kantone.
  • Stand: 28. Mai 2026.

Sehen Sie passende Ausschreibungen für Ihr Unternehmen

TenderLift bewertet jede Schweizer öffentliche Ausschreibung anhand Ihrer Eignung, Kapazität und bisherigen Zuschläge — Sie müssen nicht mehr jede Bekanntmachung vollständig lesen.

Read next

All posts →